Pflanzenschutzmittel – Widerruf der Zulassung von DEBUT
![Zugelassene Pflanzenschutzmitttel und ordentliche Aufbewahrung-2023; Foto G. Münkel, LWA Rhein-Neckar Zugelassene Pflanzenschutzmitttel und ordentliche Aufbewahrung](/isip/servlet/resource/blob/354906/de5417ac36007bf7c75d93e738434f53/zugelassene-pflanzenschutzmitttel-und-ordentliche-aufbewahrung-data.jpg)
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 18.01.2024
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit () widerruft zum 20. Februar 2024 die Zulassung des Pflanzenschutzmittels DEBUT (Zul.-Nr. 034161-00) mit dem Wirkstoff Triflusulfuron. Grund für den Widerruf ist, dass die EU-Genehmigung für den Wirkstoff Triflusulfuron nicht erneuert wurde.
Es gilt eine Abverkaufs- und Aufbrauchfrist bis zum 20. August 2024. Diese Fristen ergeben sich aus dem Pflanzenschutzgesetz und der Durchführungsverordnung (EU) 2023/2513. Der Widerruf gilt mit denselben Fristen auch für zugehörige Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels. Nach Ende der Aufbrauchfrist sind eventuelle Reste entsorgungspflichtig.