Pflanzenschutzmittel – Widerruf der Zulassung von Efa
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 29.07.2021
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit () widerruft zum 30. September 2021 die Zulassung des Pflanzenschutzmittels Efa, weil die Genehmigung des enthaltenen Wirkstoffs Triazoxid durch Zeitablauf endet. Der Widerruf erfolgt auf Antrag des Zulassungsinhabers. Damit entfällt mit dem Ablauf der u.a. Fristen ein wichtiges Suspensionskonzentrat zur Saatgutbehandlung verschiedener Getreidearten und den damit verbundenen Indikationen. Es gilt eine Abverkaufsfrist bis zum 30. März 2022 und eine Aufbrauchfrist bis zum 30. März 2023. Diese Fristen ergeben sich aus dem Pflanzenschutzgesetz. Nach Ende der Aufbrauchfrist sind eventuelle Reste entsorgungspflichtig.