Pflanzenschutzmittel – Widerrufe einzelner Anwendungen
Wichtige Informationen vom Regierungspräsidium Stuttgart vom 08.03.2022
Die Anwendung von Gardo Gold ist in Lupine-Arten nicht mehr zulässig. Der neue Rückstandshöchstgehalt von Terbuthylazin für Lupinen/frisch und Lupinen/getrocknete Samen wurde auf 0,01 mg/kg abgesenkt. Dieser Wert gilt für Erzeugnisse, die ab dem 10. November 2021 hergestellt werden und ist nicht einhaltbar.
Goltix Gold kann aufgrund der abgesenkten Rückstandshöchstgehalte von Metamitron nicht mehr in Schnittlauch zum Einsatz kommen. Der neue Wert gilt für Schnittlauch, der ab dem 10. November 2021 hergestellt wird.
Auch für die Anwendung von Exalt gilt, dass der neue Rückstandshöchstgehalt von Spinetoram für Salate nicht sicher eingehalten werden kann. Der neue Wert gilt für Salate, die ab dem 27. Januar 2022 angepflanzt werden.
Die Anwendung von Regalis Plus (Wirkstoff: Prohexadion) in Erdbeeren wurde auf Antrag des Zulassungsinhabers wegen zu großer sortenspezifischer Wirkungsschwankungen widerrufen.