Pflanzenschutzmittel – Zulassung kompakt
Wichtige Informationen vom Regierungspräsidium Stuttgart vom 11.05.2020
Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln aufgrund von Notfallsituationen nach Artikel 53
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat für NeemAzal-T/S (Wirkstoff: Azadirachtin) die Zulassung zur Bekämpfung der Larven des Kartoffelkäfers in Kartoffeln im ökologischen Landbau für zwei weitere Anwendungen vom 6. Mai bis zum 2. September 2020 befristet für 120 Tage erteilt. Insgesamt sind somit maximal 4 Anwendungen mit 2,5 Liter/ha im Abstand von mindestens 7 Tage möglich. Wartezeit 4 Tage.
Apollo 50 SC (Wirkstoff: Clofentezin) ist gegen Eier und Larven von Spinnmilben in Kartoffel ab dem 15. Mai bis 11. September 2020 für 120 Tage zugelassen. Apollo 50 SC kann nach Erreichen von Schwellenwerten oder Warndienstaufruf mit 0,4 Liter/ha in 400 bis 800 Liter Wasser/ha gespritzt werden. Es ist maximal eine Behandlung ab Beginn der Entwicklung von Seitensprossen bis Fruchtreife (BBCH 21 bis 85) möglich. Wartezeit: F.
Milbeknock (Wirkstoff: Milbemectin) ist ebenfalls gegen Spinnmilben in Kartoffel vom 6. Mai bis zum 2. September 2020 für 120 Tage zugelassen. Das Mittel kann nach Erreichen von Schwellenwerten oder Warndienstaufruf mit 1,0 Liter/ha in 800 bis 1000 Liter Wasser/ha gespritzt werden. Es ist maximal eine Behandlung ab Beginn der Entwicklung von Seitensprossen bis Fruchtreife (BBCH 21 bis 85) möglich. Wartezeit: F.
Achtung: Das Mittel ist als bienengefährlich eingestuft (B1). Es darf nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter. Zudem wird das Mittel als schädigend für Populationen von Bestäuberinsekten eingestuft. Anwendungen des Mittels in die Blüte sollten vermieden werden oder insbesondere zum Schutz von Wildbienen in den Abendstunden erfolgen (NN410). Auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern muss ein Mindestabstand von 10 Metern, mit verlustmindernden Geräten von 5 Metern eingehalten werden.
Änderungen bei übermittelten Bescheiden
- Bei der Zulassung für Movento 100 SC (Wirkstoff: Spirotetramat) in Beerenobst wurden die Angaben zum Anwendungszeitpunkt wie folgt ergänzt: „Vor der Ernte für Johannisbeere, Stachelbeere und Heidelbeere sowie nach der Ernte für Himbeere und Brombeere (ausgenommen Herbsthimbeere) jeweils nach Warndienstaufruf.“
- Bei der Zulassung von Asolux (Wirkstoff: Asulam) gegen Kreuzkraut- und Knöterich-Arten in Spinat und frischen Kräutern der Anwendungszeitraum durch 11. Mai bis 7. September 2020 ersetzt.
Zusätzliche Anwendungsgebiete nach Artikel 51
Die Zulassung von Teppeki (Wirkstoff: Flonicamid) wurde um folgende Anwendungsgebiete erweitert:
- Gegen Blattläuse in Süß- und Sauerkirsche bei Befallsgefahr bzw. nach Warndiensthinweis, bis 14 Tage vor der Ernte, mit 70 g/ha und je m Kronenhöhe in 200 bis 500 Liter Wasser/ha und je m Kronenhöhe (Pflanzengröße bis 2 m) sprühen oder spritzen. Maximal 2 Behandlungen im Abstand von mindestens 21 Tagen. Wartezeit: 14 Tage.
- Gegen Blattläuse und Weiße Fliegen in Rosenkohl im Freiland bei Befallsgefahr bzw. nach Warndiensthinweis mit 140 g/ha in 200 bis 300 Liter Wasser/ha spritzen. Maximal 2 Behandlungen im Abstand von mindestens 14 Tagen. Wartezeit: 14 Tage.
Achtung: Teppeki ist als bienengefährlich, außer bei Anwendung nach dem Ende des täglichen Bienenfluges in dem zu behandelnden Bestand bis 23.00 Uhr, eingestuft (B2).
Rückruf
Nufarm hat in der Zusammensetzung von B 235 (Bromoxynil, 235 g/l; EC-Formulierung) Abweichungen von der derzeit gültigen Zulassung festgestellt. Alle Landwirte sind aufgefordert original verschlossene Kanister des Produkts bei dem Händler zurückzugeben, bei dem sie die Ware gekauft haben. Für bereits angebrochene Kanister ist Kontakt mit den zuständigen Regionalleitern des Herstellers aufzunehmen.