Pflanzenschutzmittel – Zulassung nach Artikel 51 für den professionellen Zierpflanzenanbau
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 14.04.2021
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat die Zulassung von FytoSave (Wirkstoff COS-OGA) erweitert.
Der Wirkstoff COS-OGA aktiviert die Abwehrkräfte der Pflanzen gegen den Echten Mehltau und muss daher protektiv und mindestens zwei bis dreimal in Folge angewendet werden. FytoSave ist für die Anwendung im ökologischen Landbau nach Verordnung (EG) Nr. 834/2007 zugelassen und in der FiBL-Betriebsmittelliste gelistet.
Das Mittel kann ab sofort auch zur Bekämpfung von „Echte Mehltaupilze“ in Zierpflanzen (ausgenommen: Rosen) und gegen „Echter Mehltau“ (Sphaerotheca pannosa) in Rosen eingesetzt werden.
Angaben zur sachgerechten Anwendung
Das Mittel darf gegen Echter Mehltau in Zierpflanzen im Freiland und Gewächshaus (ausgenommen Rosen) ausschließlich von Beruflichen Anwendern im Freiland-Zierpflanzenbau im Stadium Kulturentwicklungsbereich BBCH 13 bis 89 und bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis gespritzt werden. Die maximale Anzahl Anwendungen ist in den o.a. Anwendungen je Jahr auf 8 Anwendungen begrenzt. Der Behandlungsabstand zwischen den Behandlungsterminen muss exakt 7 Tage betragen.
Gegen Echter Mehltau in Rosen (Sphaerotheca pannosa) im Freiland und Gewächshaus wurde die Anzahl Anwendungen auf maximal 12 Applikationen im Abstand von 7 Tagen festgelegt.
Aufwandmenge und Wartezeit
Der jeweilige Mittelaufwand beträgt 5,0 Liter/ha in 400 bis 2000 Liter Wasser/ha. Die Wartezeit in Freiland- Zierpflanzen (ausgenommen Rosen) ist ohne Bedeutung.
Achtung
Die Ausbringung des Mittels im Haus- und Kleingartenbereich ist nicht erlaubt!
Hinweis: Gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sind sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.