Pflanzenschutzmittel – Zulassung nimmt in allen Bereichen weiter Fahrt auf
Wichtige Informationen vom Regierungspräsidium Stuttgart vom 28.03.2022
Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln aufgrund von Notfallsituationen nach Artikel 53: Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat für Carnadine (Wirkstoff: Acetamiprid) die Zulassung gegen Blattläuse als Virusvektoren (Grüne Pfirsichblattlaus und Schwarze Bohnenlaus) in Futter- und Zuckerrübe für die Zeit vom 1. April bis zum 29. Juli 2022 für 120 Tage erteilt.
Achtung: Das Mittel darf nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf ab 2-Blattstadium bis Bestandesschluß (BBCH 12 bis 39) mit 0,25 l/ha in 200 bis 400 l Wasser/ha gespritzt werden. Es sind maximal zwei Behandlungen im Abstand von mindestens 14 Tagen möglich. Wartezeit: 35 Tage.
Auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern muss ein Mindestabstand von 10 Metern eingehalten werden. Mit verlustmindernden Geräten gilt ein reduzierter Abstand von 5 Metern. Wenn Feldraine, Hecken oder Gehölzinseln angrenzen, ist zudem die Anwendungsbestimmung NT108 zu beachten. Das Mittel wird als bienengefährlich, außer bei Anwendung nach dem Ende des täglichen Bienenfluges in dem zu behandelnden Bestand bis 23.00 Uhr, eingestuft (B2). Es darf außerhalb dieses Zeitraums nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter.
Für Danjiri und Mospilan SG (Wirkstoff: Acetamiprid) wurde die Zulassung gegen Blattläuse als Virusvektoren in Futter- und Zuckerrübe für die Zeit vom 30. März bis zum 27. Juli 2022 für 120 Tage erteilt. Das Mittel darf nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf ab 2-Blattstadium bis Bestandesschluß (BBCH 12 bis 39) mit 0,25 kg/ha in 200 bis 400 l Wasser/ha gespritzt werden. Maximal eine Behandlung. Wartezeit: F.
Achtung: Die Anwendung darf nur mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen. Zudem sind folgende Abstände einzuhalten: 50% - 15m; 75% - 10m; 90% - 5m (NW607-1).
Für alle Acetamiprid-Mittel wurden folgende Anwendungsbestimmungen festgesetzt:
Zum Schutz des Grundwassers keine Anwendung auf Flächen, auf denen in den vorausgegangenen zwei Kalenderjahren Pflanzenschutzmittel angewendet wurden, die den Wirkstoff Acetamiprid enthalten.
Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen mit einer Mindestbreite von 20 m vorhanden sein (NW706).
Zusätzlich gelten die folgenden Auflagen:
- An blühenden Pflanzen und an Pflanzen, die von Bienen beflogen werden darf das Mittel nicht in Mischung mit Azol-Fungiziden angewendet werden (NB6612).
- Das Mittel wird als schädigend für Populationen von Bestäuberinsekten eingestuft. Anwendungen des Mittels in die Blüte sollten vermieden werden oder insbesondere zum Schutz von Wildbienen in den Abendstunden erfolgen (NN410).
Maxim XL (Wirkstoffe: Fludioxonil + Metalaxyl-M) ist gegen Auflaufkrankheiten an Ölkürbis-Saatgut mit 1 ml/kg Saatgut (5 kg Saatgut /ha, entsprechend 5 ml Produkt/ha), Verwendung der Kerne zur Ölgewinnung und zum Verzehr, vom 15. März bis zum 12. Juli 2022 für 120 Tage zugelassen. Wartezeit. F.
Achtung: Keine Ausbringung des behandelten Saatgutes bei Wind mit Geschwindigkeiten über 5 m/s (NH681). Das Mittel ist giftig für Vögel. Deshalb ist dafür sorgen, dass kein Saatgut offen liegen bleibt. Vor dem Ausheben der Schare Dosiereinrichtung rechtzeitig abschalten, um ein Nachrieseln zu vermeiden (NH679). Das behandelte Saatgut einschließlich enthaltener oder beim Sävorgang entstehender Stäube ist vollständig in den Boden einzubringen (NH682).
Widerruf der Zulassung der Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Indoxacarb: Die EU-Genehmigung für den Wirkstoff Indoxacarb wurde nicht erneuert. Deshalb hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit zum 19. März 2022 die Zulassung von Avaunt, Sindoxa und Steward widerrufen. Für die Pflanzenschutzmittel gilt eine Abverkaufs- und Aufbrauchfrist bis zum 19. September 2022. Nach Ende der Aufbrauchfrist sind eventuelle Reste entsorgungspflichtig.
Zulassung von Pflanzenschutzmitteln: Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln, deren Zulassung durch Zeitablauf endete, verlängert. Diese Zulassungsverlängerungen werden bis zur endgültigen Entscheidung über eine erneute Zulassung erteilt:
Präparat | Wirkstoff | Zulassung verlängert bis |
Boxer, Filon, InnoProtect Boxer | Prosulfocarb | 31.10.2022 |
Kezuro | Metamitron + Quinmerac | 31.08.2023 |
Effigo | Picloram + Clopyralid | 31.12.2023 |
Runway | Picloram + Clopyralid + Aminopyralid | 31.12.2023 |
Einhaltung der Allgemeinverfügung: Nach Zuckerrüben mit Cruiserbeize 2021 dürfen in diesem Jahr keine bienenattraktive Pflanzen nachgebaut werden. Hierzu zählen außer Raps und Leguminosen auch Kartoffeln, Sonnenblumen, Mais und durchwachsene Silphie.