Pflanzenschutzmittel – Zulassung von Monceren Pro widerrufen
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 27.10.2020
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) widerruft von Amts wegen zum 5. Januar 2021 die Zulassung für das Pflanzenschutzmittel Monceren Pro mit dem Wirkstoff Pencycuron.
Achtung: Es gelten keine Abverkaufs- und Aufbrauchfristen!
Hintergrund: In der EU werden die Rückstandshöchstgehalte für Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe regelmäßig überprüft. Mit der Verordnung (EU) 2020/785 der Kommission vom 16. Juni 2020 wurden die Rückstandshöchstgehalte für Pencycuron in Kartoffel von 0,1mg/kg auf die untere Bestimmungsgrenze von 0,02mg/kg abgesenkt. Eine Prüfung durch das BVL ergab, dass dieser Rückstandshöchstgehalt für Pencycuron bei der Anwendung von Monceren Pro nicht eingehalten werden kann. Die Verordnung gilt ab dem 06. Januar 2021.