Pflanzenschutzmittel – Zulassung von Pflanzenschutzmitteln
Wichtige Informationen vom Regierungspräsidium Stuttgart vom 29.11.2021
Ende der Zulassung von Mitteln mit dem Wirkstoff Prochloraz: Die Erneuerung der Genehmigung des Wirkstoffes Prochloraz wurde vom Antragsteller nicht mehr unterstützt. Deshalb läuft die Genehmigung des Wirkstoffes am 31.12.2021 aus. Infolgedessen widerruft das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit zum 31.12. 2021 die Zulassung aller Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Prochloraz, z. B. Ampera, Kantik, Mirage 45 EC, Orius Universal und Rubin TT. Es gilt eine Abverkaufsfrist bis zum 30.06.2022
und eine Aufbrauchfrist bis zum 30.06.2023.
Achtung: Saatgut, das mit einem Prochlorazhaltigen Pflanzenschutzmittel behandelt wurde, darf noch bis zum Ende dieser Aufbrauchfrist ausgesät werden. Nach Ende der Aufbrauchfrist sind eventuelle Reste der Mittel bzw. von gebeiztem Saatgut entsorgungspflichtig. Die Widerrufe gelten mit denselben Fristen auch für zugehörige Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels.
Peak kann in Mais wieder jedes Jahr auf derselben Fläche angewendet werden: Mit Änderungsbescheid des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit wurde die Anwendungsbestimmung NG355 („Mit diesen und anderen Prosulfuron-haltigen Pflanzenschutzmitteln darf innerhalb eines Dreijahreszeitraums auf derselben Fläche nur eine Behandlung mit maximal 20g Prosulfuron pro Hektar durchgeführt werden“.) für das Maisherbizid Peak nicht mehr erteilt. Beim Nachbau von Mais nach Mais gibt es somit keine Einschränkung der Anwendung von Peak mehr.