Pflanzenschutzmittel – Zulassungen für Notfallsituationen nach Art. 53
Wichtige Informationen vom Regierungspräsidium Stuttgart vom 11.06.2018
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat die Zulassung für Beloukha (Wirkstoff: Pelargonsäure) zur Abtötung von Wurzelschossern in Steinobst vom 01. Juni bis 28. September 2018 und in Kernobst vom 05. Juni bis 03. Oktober 2018 für 120 Tage erteilt. Das Mittel kann bei einer Länge der Wurzelschosser von maximal 10 bis 15 cm mit 16 l/ha in 200 bis 400 Liter Wasser/ha (max. 32 l/ha in der jeweiligen Kultur pro Jahr) punktuell gespritzt werden. Es sind maximal zwei Behandlungen im Abstand von 2 bis 4 Wochen zulässig. Wartezeit: F.
Auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern muss ein Mindestabstand von 10 Metern eingehalten werden. Mit verlustmindernden Geräten gilt ein reduzierter Abstand von 5 Metern. Wenn Feldraine, Hecken oder Gehölzinseln angrenzen, ist zudem die Anwendungsbestimmung NT109 zu beachten.
Bei der Zulassung von Finalsan (Wirkstoff: Pelargonsäure) vom 01. Juni bis 28. September 2018 wurden folgende Anwendungsgebiete festgesetzt:
Abtötung von Wurzelschossern und Stammausschlägen in Kernobst und Steinobst. Das Mittel kann bei einer Länge der Wurzelschosser von maximal 10 bis 15 cm mit 66 l/ha in 400 Liter Wasser/ha (maximal 264 l/ha pro Jahr) als Einzelpflanzenbehandlung gespritzt werden. Es sind maximal vier Behandlungen im Abstand von 2 bis 4 Wochen zulässig. Wartezeit: F.
Karate Zeon (Wirkstoff: lambda-Cyhalothrin) wurde in johannisbeerartigem Beerenobst, Heidelbeerarten und Holunder im Freiland vom 08. Juni bis 05. Oktober und in himbeerartigem Beerenobst im Freiland und im Gewächshaus vom 15. Juni bis 12. Oktober 2018 befristet für 120 Tage zugelassen. Das Mittel kann gegen erwachsene Kirschessigfliegen ab fortgeschrittener Fruchtreife bis Pflückreife (BBCH 85 - 87) mit 0,0375 l/ha in maximal 1000 l Wasser je ha nach festgestelltem Befall und Warndienstaufruf gespritzt oder gesprüht werden. Maximal 2 Behandlungen im Abstand von mindestens 3 Tagen. Wartezeit: 3 Tage.
Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern muss mit einem verlustmindernden Geräte erfolgen. Folgender Mindestabstand ist einzuhalten: 90 % - 15 m. Wenn Feldraine, Hecken oder Gehölzinseln angrenzen, ist zudem die Anwendungsbestimmung NT109 zu beachten.