Pflanzenschutzmittel – Zulassungserweiterung als Baustein im Resistenzmanagement
Wichtige Informationen vom LTZ Augustenberg vom 02.11.2021
Die Firma CERTIS EUROPE teilt heute mit, dass das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) für das Produkt Sunfire (Wirkstoff Flufenacet) nach Artikel 51 die administrative Zulassungsverlängerung bis zum 31.10.2023 ausgesprochen hat.
Mit flexibler Aufwandmenge je nach Ungrasart wird Sunfire als reines Gräserherbizid eingesetzt bei Bekämpfung von Ackerfuchsschwanz, Einjährigem Rispengras und Gemeinem Windhalm in Wintergetreidearten im Herbst und zur Bekämpfung von Ackerfuchsschwanz. In Baumschulgehölzpflanzen dient es der Bekämpfung von Einjährigem Rispengras.
Nach Information der CERTIS EUROPE bleiben die Auflagen und Anwendungsbestimmungen in den genannten Kulturen unverändert. Angaben zur sachgerechten Anwendung sowie Angaben zur exakten Aufwandmenge und Wartezeit sind der jeweils aktuellen Gebrauchsanweisung zu entnehmen.
Hinweis: Gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sind sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.