Pflanzenschutzmittel – Zulassungserweiterung ermöglicht Anwendung im Gewächshaus
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 27.01.2021
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) informiert heute, dass nach Artikel 51 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für das Produkt Finalsan Unkrautfrei (Wirkstoff: Pelargonsäure) eine Zulassungserweiterung Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter in Zierpflanzen ausgesprochen wurde.
Angaben zur sachgerechten Anwendung
Das Mittel zur Bekämpfung der o.a. Unkrautarten in Gewächshaus-Zierpflanzen darf von beruflichen Anwendern ab Frühjahr und nach Vegetationsbeginn als Einzelpflanzenbehandlung / mit Spritzschirm gespritzt werden. Maximal sind 4 Anwendungen je Kultur/Jahr möglich. Der Abstand zwischen den Behandlungen muss mindestens 21 bis 40 Tage betragen.
Aufwandmenge und Wartezeit
Die Aufwandmenge beträgt 1,66 Liter/100m² in maximal 10 Liter Wasser/100m². Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
Hinweis: Gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sind sämtliche Anwendungsbezogene Anwendungsbe-stimmungen und weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hin-weise.