Pflanzenschutzmittel – Zulassungserweiterung ermöglicht Anwendung in Hopfen
Wichtige Informationen vom LTZ Augustenberg vom 06.05.2021
Die Firma ADAMA informiert heute, dass das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) für das Produkt FOLPAN 80 WDG (Wirkstoff Folpet) nachfolgende Zulassungserweiterung ausgesprochen hat.
Die Zulassung des Fungizids FOLPAN 80 WDG ist bis zum 31.12.2022 erteilt und wurde jetzt um die Anwendung der Bekämpfung von Falschem Mehltau (Pseudoperonospora humuli) im Freilandanbau von Hopfen erweitert.
Angaben zur sachgerechten Anwendung
Das Mittel darf in der o.a. Kultur ab dem Entwicklungsstadium BBCH 37 eingesetzt werden. Insgesamt sind im Abstand von 14 Tagen 3 Anwendungen möglich.
Aufwandmenge und Wartezeit
Die entsprechenden Aufwandmengen wurden gestaffelt nach BBCH-Stadien zwischen 1,87 kg/ha bis 4,68 kg/ha in Wasseraufwandmengen von maximal 1.000 bis 2.500 Liter/ha. Die Wartezeit vom Tag nach dem letztmöglichen Behandlungstermin bis zur möglichen Ernte wurde auf exakt 21 Tage festgesetzt.
Achtung: Für die genannten Indikation in Hopfen wurden nachfolgende Anwendungsbestimmungen erteilt. Damit gelten NW607-1: 90%-20m; NW706: 20m und SF276-28HO die alle zwingend umgesetzt werden müssen. Weitere Informationen dazu sind der Gebrauchsanleitung zu entnehmen
Praxistipp: Die Auflagen und Anwendungsbestimmungen für die bereits zugelassenen Kulturen und Indikationen bleiben unverändert.
Hinweis: Gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sind sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.