Pflanzenschutzmittel – Zulassungserweiterung ermöglicht gezielte Anwendung in Spargel
Wichtige Informationen vom LTZ Augustenberg vom 27.08.2021
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat für das Produkt ASKON (Wirkstoff Azoxystrobin und Difenoconazol) nachfolgende Zulassungserweiterung ausgesprochen hat.
Die Zulassung des Fungizids ASKON wurde mit sofortiger Wirkung um die Anwendung der Bekämpfung von Spargelrost (Puccinia asparagi) im Profi-Freilandanbau von Spargel erweitert. Eine Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich ist nicht möglich!
Angaben zur sachgerechten Anwendung
Das Mittel darf im Profianbau der o.a. Kultur nach der Ernte bei Infektionsgefahr bzw. nach Warndienst gespritzt werden. Insgesamt ist nur 1 Anwendung möglich.
Aufwandmenge und Wartezeit
Die entsprechende Aufwandmenge beträgt 1,0 Liter/ha in einer Wasseraufwandmenge von 400 bis 800 Liter/ha. Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Hinweis: Gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sind sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.