Pflanzenschutzmittel – Zulassungserweiterung für Anwendung im Profi-Gewächshaus
Wichtige Informationen vom LTZ Augustenberg vom 03.08.2021
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) informiert heute, dass eine Erweiterung der Zulassung nach Artikel 51 für das Produkt Cuprozin progress (Wirkstoff Kupferhydroxid) ausgesprochen wurde.
Angaben zur sachgerechten Anwendung
Damit ist bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis der Einsatz von Cuprozin progress ab sofort auch zur Bekämpfung bakterieller Blattfleckenerreger im Gewächshaus-Profianbau von Zierpflanzen möglich. Eine Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich ist nicht erlaubt.
Aufwandmenge und Wartezeit
Die Aufwandmenge wurde auf 3,0 Liter/ha in 500 bis 1500 Liter Wasser/ha festgelegt. Die maximale Zahl der Behandlungen wurde in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr auf 4 Anwendungen begrenzt. Der Abstand zwischen den einzelnen Spritzmaßnahmen muss 10 bis 14 Tage betragen. Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
Hinweis: Gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sind sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.