Pflanzenschutzmittel – Zulassungserweiterung für den Profi-Gemüseanbau
Wichtige Informationen vom LTZ Augustenberg vom 02.02.2022
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat nach Artikel 51 für VENZAR 500SC (Wirkstoff: Lenacil) Zulassungserweiterungen ausgesprochen. Das Mittel darf Freiland Gemüseanbau Frühjahr bis Sommer, nach dem Auflaufen in nachfolgend genannten Kulturen und Indikationen einmalig oder auch im mehrmaligen Splittingverfahren (2, 3 bzw. 4 Behandlungen) gespritzt werden.
Schadorganismus/Zweckbestimmung | Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte | Verwendungszweck |
Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter | Beten (Rote, Gelbe, Weiße Bete) |
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Achtung: Sämtliche Angaben zur sachgerechten Anwendung, zu den exakten, jeweiligen Aufwandmengen und den Wartezeiten sind zwingend zu berücksichtigen und einzuhalten. Eine Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich ist nicht möglich!
Hinweis: Gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sind sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.