Pflanzenschutzmittel – Zulassungserweiterung für den Profi-Gemüseanbau
Wichtige Informationen vom LTZ Augustenberg vom 08.02.2022
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat nach Artikel 51 für REVUS (Wirkstoff: Mandipropamid) Zulassungserweiterungen ausgesprochen. Das Mittel darf bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis im Freiland-Gemüseanbau - in machen Indikationen auch im Gewächshaus oder in Treibanlagen - in nachfolgend genannten Kulturen gegen u.a. Schaderreger gespritzt werden:
Schadorganismus/Zweckbestimmung | Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte | Verwendungszweck |
Falsche Mehltaupilze (Peronosporaceae) | Blumenkohl, Kohlrabi, Rhabarber |
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Falsche Mehltaupilze (Peronosporaceae) | Spinat und verwandte Arten, Salat-Arten | Nutzung als Baby--Leaf-Salat |
Phytophthora cryptogea | Chicoree | Wurzelnutzung für Treiberei |
Achtung: Sämtliche Angaben zur sachgerechten Anwendung, zu den exakten, jeweiligen Indikationen, die spezifisch festgelegten Aufwandmengen, die definierten Anwendungsterminen und Anwendungsturni sowie sämtliche kulturspezifisch festgelegten Wartezeiten sind zwingend zu berücksichtigen und unbedingt einzuhalten. Eine Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich ist nicht möglich!
Hinweis: Gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sind sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.