Pflanzenschutzmittel – Zulassungserweiterung für den Profianbau nach Artikel 51
Wichtige Informationen vom LTZ Augustenberg vom 09.11.2022
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat nach Artikel 51 für FLEXIDOR mit dem Wirkstoff Isoxaben eine Zulassungserweiterung ausgesprochen.
FLEXIDOR darf nun auch vor dem Auflaufen der Unkräuter zur Bekämpfung Einjähriger zweikeimblättriger Unkräuter im Freilandackerbau von Ölkürbis eingesetzt werden dessen Samen, zur Gewinnung von Pflanzenöl im Verwendungszweck festgelegt ist. Die maximale Zahl der Behandlungen in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr ist auf 1 Anwendung begrenzt. Die zugelassene Aufwandmenge beträgt 0,75 Liter/ha in 200 bis 400 Liter Wasser/ha. Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. Achtung: Die Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich ist nicht möglich!
Sämtliche Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen müssen zwingend beachtet werden! Weitere, detaillierte Angaben zur sachgerechten Anwendung, Aufwandmenge, sonstige Kennzeichnungsauflagen und Wartezeit sind den entsprechenden Packungsbeilagen zu entnehmen.
Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.