Pflanzenschutzmittel – Zulassungserweiterung für den Profianbau nach Artikel 51
Zugelassene Pflanzenschutzmittel und ordnungsgemäße Aufbewahrung; Foto G. Münkel, LWA Sinsheim -2022
Wichtige Informationen vom LTZ Augustenberg vom 21.11.2022
Die Firma ADAMA Deutschland GmbH teilt heute mit, dass die Zulassung des Herbizides TOMIGAN 200 mit der Zul.-Nr.007138-00 um folgende zusätzliche Indikationen als Frühjahrsanwendungen im Ackerbau erweitert wurde.
- Dinkel und Sommertriticale: gegen einjährige zweikeimblättrige Unkräuter im Frühjahr in BBCH 21-32 mit 0,9 Liter/ha
- Mais: gegen Acker- und Zaunwinde im Frühjahr in BBCH 12-16 mit 0,9 Liter/ha. Ab BBCH 17 mit 0,9 Liter/ha (Anwendungstechnik: Zwischenreihenbehandlung/ mit Abschirmung)
- Wiesen, Weiden: gegen zweikeimblättrige Unkräuter von März bis August bis 7 Tage vor dem Mähen, Silieren oder Beweiden mit 1,8 l/ha
- Gräser (zur Saatguterzeugung): gegen einjährige zweikeimblättrige Unkräuter nach dem Auflaufen in Herbst und Frühjahr ab BBCH 13 mit 0,9 l/haund Wartezeit sind den entsprechenden Packungsbeilagen zu entnehmen.
Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.