Pflanzenschutzmittel – Zulassungserweiterung für PRESTOP (WP)
Wichtige Informationen vom LTZ Augustenberg vom 05.10.2022
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat für das Präparat PRESTOP (WP) mit den Wirkstoff Clonostachys rosea Stamm J1446 (vormals Gliocladium catenulatum) (1.0E+11 cfu/kg) eine Erweiterung einer Zulassung nach Artikel 51 ausgesprochen. PRESTOP (WP) kann ab sofort im Gemüsebau von Blattgemüse und frische Kräuter, und in Kohlgemüse zur Bekämpfung von Rhizoctonia spp., Pythium-Arten (Pythium spp.), Fusarium-Arten eingesetzt werden. Eine Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich ist nicht erlaubt.
Angaben zur sachgerechten Anwendung / Anwendungsbereich
PRESTOP (WP) darf in geschlossenen Kultivierungsanlagen in Gebäuden und auf Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind in öffentlich zugänglichen Gebäuden (Innenraum) eingesetzt werden. Das Mittel wird nach dem Auflaufen zur Befallsminderung gegossen. Die maximale Zahl der Behandlungen wurde in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr auf 3 Anwendungen begrenzt. Dabei muss der zeitliche Abstand zwischen den einzelnen Behandlungen mindestens 21 Tage betragen.
Aufwandmenge und Wartezeit
Die Aufwandmenge wurde festgelegt auf 10 g/m² in 0,5 bis 1 Liter Wasser/m². Im Gesamtaufwand des Mittels dürfen 6 kg/ha – bei 2 Anwendungen - nicht überschrittten werden. Die Wartezeit „F“ ist im Falle des Anbaus von Blattgemüse und frische Kräuter sowie im Anbau von Kohlgemüse durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.