Pflanzenschutzmittel – Zulassungserweiterung nach Artikel 51
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 05.06.2023
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat nach Artikel 51 Tramat 500 (Wirkstoff: Ethofumesat) um folgende Anwendungsgebiete bzw. Anwendungen erweitert:
Anwendungsnummer | Schadorganismus/ Zweckbestimmung | Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte |
00A162-00/03-001 | Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter | Spinat |
Angaben zur sachgerechten Anwendung
Tramat 500 darf im Freilandanbau im Stadium der o.g. Kultur BBCH 00 bis BBCH 09 vor der Saat oder nach der Saat, vor dem Auflaufen gespritzt werden. Die Aufwandmenge wurde festgelegt auf 0,8 Liter/ha in 200 bis 400 Liter Wasser/ha. Die maximale Zahl der Behandlungen in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr wurde auf 1 Anwendung begrenzt. Die Wartezeit (F) im Freilandanbau von Spinat ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Hinweis: Gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sind sämtliche weiteren, Kultur- und Indikationsspezifischen Auflagen von Tramat 500 ebenso zu beachten wie die Auflagen zur Anwendung, die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise. Eine Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich ist nicht möglich!