Pflanzenschutzmittel – Zulassungserweiterung nach Artikel 51 schafft Bekämpfungsmöglichkeit
Wichtige Informationen vom Regierungspräsidium Stuttgart vom 22.02.2021
Dr. F. Merz, Pflanzenschutzexperte vom Pflanzenschutzdienst des Regierungspräsidiums Stuttgart, teilt mit, dass das Produkt Gnatrol (Wirkstoffe: Bacillus thuringiensis subsp. israelensis) vom BVL nachfolgendes, weiteres Anwendungsgebiet erhalten hat.
Das Mittel kann ab sofort gegen Trauermückenlarven in Gemüsekulturen im Gewächshaus mit 10 ml/m² in mindestens 2,0 Liter Wasser/m² in der Jungpflanzenanzucht vor der Saat und nach dem Auflaufen (2. und 3. Behandlung) gegossen werden. Maximal sind im Abstand von 4 bis 7 Tagen drei Behandlungen möglich. Die Wartezeit wurde mit „F“ eingestuft.