Pflanzenschutzmittel – Zulassungserweiterung zur Bekämpfung von Unkräutern in Profizierpflanzen
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 03.08.2021
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) informiert heute, dass nach Artikel 51 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für das Produkt VENZAR 500SC (Wirkstoff: Lenacil) für den Profianbau von Zierpflanzen im Freiland und im Gewächshaus nachfolgende Zulassungserweiterungen ausgesprochen wurde.
Anwendungsnummer | Schadorganismus/ Zweckbestimmung | Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte
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007725-00/02-003 007725-00/02-004 | Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter | Zierpflanzen
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007725-00/02-001 | Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter | Zierpflanzen (ausgenommen: Baumschulgehölzpflanzen) |
007725-00/02-002 | Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter | Zierpflanzen (ausgenommen: Ziergehölze) |
007725-00/02-009 007725-00/02-010 | Moose | Baumschulgehölzpflanzen |
007725-00/02-005 007725-00/02-006 007725-00/02-007 007725-00/02-008 | Moose | Zierpflanzen |
Achtung: Die Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich ist nicht erlaubt.
Hinweis: Gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sind sämtliche festgesetzten, anwendungsbezogenen Anwendungsbestimmungen und weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.