Pflanzenschutzmittel – Zulassungserweiterungen nach Artikel 51
Wichtige Informationen vom LTZ Augustenberg vom 19.10.2022
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat nach Artikel 51 für nachfolgendes Präparat mehrere Zulassungserweiterungen zusätzlich zur bestehenden Zulassung ausgesprochen.
SWITCH (Wirkstoffe: Cyprodinil und Fludioxonil) darf ab sofort eingesetzt werden gegen/in:
Schadorganismus/Zweckbestimmung | Pflanzen/-erzeugnisse/ Objekte | Verwendungszweck |
Pilzliche Blattfleckenerreger | Baumschulgehölzpflanzen |
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Rhizoctonia spp. | Rasen | Zur Erzeugung von Roll-/Fertigrasen |
Schneeschimmel (Monographella nivalis) | Rasen | Zur Erzeugung von Roll-/Fertigrasen |
Angaben zur sachgerechten Anwendung, Aufwandmengen, sonstige Kennzeichnungsauflagen und Wartezeiten sind den entsprechenden Packungsbeilagen zu entnehmen!
Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.