Pflanzenschutzmittel – Zulassungsverlängerung für Luna Max
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 09.11.2022
Die Firma Bayer CropScience Deutschland GmbH informiert heute darüber, dass das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) für das Fungizid Luna Max - mit den Wirkstoffen 75 g/Liter Fluopyram + 200 g/Liter Spiroxamine - eine Zulassungsverlängerung bis zum 31. Dezember 2024 ausgesprochen hat.
Praxistipps: Luna Max hat bei hohem Infektionsdruck zur Blüte eine sehr gute Dauerwirkung und schützt die Bestände witterungsunabhängig auch bei starkem Zuwachs. Das Mittel hat unterschiedliche Wirkmechanismen, damit ist der Einsatz ein Beitrag zu einem aktiven Resistenzmanagement.
Für das genannte Produkt gelten weiterhin die bekannten Anwendungsbestimmungen. Der jeweilige Anwendungszeitpunkt, Angaben zur entsprechend erforderlichen Anwendungstechnik und die zugelassene Aufwandmenge sowie die maximal mögliche Anzahl der Behandlungen sind der Gebrauchsanweisung zu entnehmen.
Hinweis: Für den Einsatz der genannten Präparate gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.