Pflanzenschutzmittel – Zulassungsverlängerung für VitiSan
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 25.07.2022
Die Firma Biofa GmbH informiert heute darüber, dass das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) für das biologische Fungizid VitiSan nun eine langfristige Zulassungsverlängerung bis zum 31.08.2023 ausgesprochen hat.
Das als nicht bienengefährlich (B4) eingestufte Produkt VitiSan ist durch die zuvor genehmigten Zulassungserweiterungen noch breiter einsetzbar in Kernobst, Beerenobst und Steinobst sowie im Gemüse- und Zierpflanzenbau und auch im Weinbau.
Besondere Vorsicht gilt es bei Mischungen mit pflanzlichen Ölen zu beachten. Diese können insbesondere an Kernobst Blattschäden verursachen. Im Obstbau darf VitiSan nicht mit kupferhaltigen Produkten gemischt werden!
Hinweis: Gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sind bei beiden genannten Produkten sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.