Pflanzenschutzmittel – Zulassungsverlängerungen erteilt
Wichtige Informationen vom LTZ Augustenberg vom 11.11.2021
Heute teilt die Firma ADAMA mit, dass das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) für nachfolgende Produkte die Zulassung verlängert hat:
Mittel | Wirkstoff | Kultur | Zulassung verlängert bis |
ANTARKTIS | Bifenox u. Florasulam | Getreide | 31.12.2023 |
ADDITION | Pendimethalin u. Diflufenican | Getreide | 31.12.2023 |
FOX | Bifenox | Raps | 31.12.2023 |
NICOGAN | Nicosulfuron | Mais | 31.12.2023 |
APOLLO | Clofentezin | Apfel, Birne, Zierpflanzen | 31.12.2023 |
Bei allen genannten Produkten gilt:
- Auflagen und Anwendungsbestimmungen bleiben unverändert.
- Angaben zur sachgerechten Anwendung sowie Angaben zu den exakten Aufwandmengen und den entsprechenden Wartezeiten sind der jeweils aktuellen Gebrauchsanweisung zu entnehmen.
Hinweis: Gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sind sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.