Pflanzenschutzmittel –Zulassungserweiterungen für bestehende Zulassungen erteilt
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 21.01.2021
Die Firma Belchim informiert darüber, dass das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) für das Produkt Flowbrix (Wirkstoff: Kupferoxychlorid) zunächst bis zum 31.10.33 und für das Produkt Beloukha (Wirkstoff: Pelargonsäure) zunächst bis zum 31.08.2021 nachfolgende Zulassungserweiterungen ausgesprochen hat. Damit dürfen die oben genannten Produkte in folgende Kulturen wie folgt eingesetzt werden:
Flowbrix - Obstbaukulturen
- Gegen bakterielle Schaderreger in Birne, Quitte und Eberesche
Die Aufwandmenge beträgt 1,05 Liter/ha und pro Meter Kronenhöhe in max. 500 Liter/ha und pro Meter Kronenhöhe Wasser bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis. Maximal sind 3 Anwendungen je Kultur/Jahr möglich. Der Abstand zwischen den Behandlungen muss mindestens 7 Tage betragen. Die Wartezeit wurde mit „F“ eingestuft. Der maximale Mittelaufwand darf 2,62 Liter/ha nicht überschreiten.
- Gegen bakterielle Schaderreger sowie Colletotrichum-Arten und Mycosphaerella-Arten in Erdbeeren
Die Aufwandmenge beträgt 2,6 Liter/ha in 200-800 Liter/ha Wasser bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis; Maximal sind 3 Anwendungen je Kultur/Jahr möglich. Der Abstand zwischen den Behandlungen muss mindestens 7 Tage betragen. Die Wartezeit (Freiland) wurde auf exakt 3 Tage festgelegt.
- Gegen pilzliche Schaderreger und bakterielle Schaderreger in Beerenobst (ausgenommen Erdbeeren)
Die Aufwandmenge beträgt 3,3 Liter/ha in max. 1.000 Liter/ha Wasser bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis. Maximal sind 2 Anwendungen je Kultur/Jahr möglich. Der Abstand zwischen den Behandlungen muss mindestens 10 Tage betragen. Die Wartezeit (Freiland) wurde auf exakt 14 Tage festgelegt.
- Gegen Schrotschußkrankheit in Steinobst (ausgenommen Gewöhnliche Schlehe)
Die Aufwandmenge beträgt 1,15 Liter/ha/ und pro Meter Kronenhöhe in maximal 500 Liter/ha/ und pro Meter Kronenhöhe Wasser bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis. Maximal sind 2 Anwendungen je Kultur/Jahr möglich. Der Abstand zwischen den Behandlungen muss mindestens 7 Tage betragen. Die Wartezeit wurde mit „F“ eingestuft. Der maximale Mittelaufwand darf 3,3 Liter/ha nicht überschreiten.
- Gegen Kräuselkrankheit in Aprikose und Pfirsich
Die Aufwandmenge beträgt 1,1 Liter/ha und pro Meter Kronenhöhe in max. 500 Liter/ha und pro Meter Kronenhöhe Wasser bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis. Maximal sind 2 Anwendungen je Kultur/Jahr möglich. Der Abstand zwischen den Behandlungen muss mindestens 7 Tage betragen. Die Wartezeit wurde mit „F“ eingestuft. Der maximale Mittelaufwand darf 3,3 Liter/ha nicht überschreiten.
Flowbrix - Gemüsekulturen
- Gegen Pilzliche Schaderreger in Spargel
Die Aufwandmenge beträgt 3,3 Liter/ha in mindestens 300-800 Liter/ha Wasser bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis. Maximal sind 2 Anwendungen je Kultur/Jahr möglich. Der Abstand zwischen den Behandlungen muss mindestens 7 Tage betragen. Die Wartezeit wurde mit „F“ eingestuft.
- Gegen Falschen Mehltau, Purpurfleckenkrankheit, Brennfleckenkrankheit, Laubkrankheit und bakterielle Schaderreger in Zwiebelgemüse (Nutzung als Trockenzwiebel)
Die Aufwandmenge beträgt 2,6 Liter/ha in mindestens 400-600 Liter/ha Wasser bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis. Maximal sind 3 Anwendungen je Kultur/Jahr möglich. Der Abstand zwischen den Behandlungen muss mindestens 7 Tage betragen. Die Wartezeit im Freiland wurde auf exakt 3 Tage festgelegt.
- Gegen Alternaria-Arten und Cercospora-Arten sowie bakt. Schaderreger in Wurzel- und Knollengemüse
Die Aufwandmenge beträgt 2,6 Liter/ha in mindestens 400-600 Liter/ha Wasser bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis. Maximal sind 3 Anwendungen je Kultur/Jahr möglich. Der Abstand zwischen den Behandlungen muss mindestens 7 Tage betragen. Die Wartezeit im Freiland wurde auf exakt 14 Tage festgelegt.
Beloukha – Kartoffeln
Das Produkt kann bis zum o.g. Zeitpunkt zur Krautabtötung in Kartoffeln (ohne vorheriges Schlegeln, ab BBCH 81) eingesetzt werden. Die zugelassene Aufwandmenge beträgt 16 Liter/ha in 200-400 Liter/ha Wasser. Maximal sind je Kultur/Jahr 2 Anwendungen möglich. Der Abstand zwischen den Behandlungen muss mindestens 5 Tage betragen. Die Wartezeit wurde mit „F“ eingestuft.
Achtung: Gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sind sämtliche Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen und weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hin-weise.