Tierische Schaderreger – Welche Maßnahmen sind effektiv bei der Feldmausbekämpfung
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 11.10.2019
Der Feldmausbesatz hat in den vergangenen Jahren ständig zugenommen. Insbesondere die langen Trockenperioden waren für die Entwicklung der gesamten Population förderlich. Auf einigen Flächen waren bereits vor der Ernte deutliche Fraßschäden zu erkennen.
Auf diesen Flächen ist auch für die Aussaat der Folgekultur von einem hohen Druck auszugehen und ohne geeignete Gegenmaßnahmen sind Ausdünnungen und Fehlstellen an dem auflaufenden Getreide oder Raps vorprogrammiert. Auf Flächen die jetzt noch zur Winterweizensaat anstehen wird zur Reduzierung der Feldmauspopulation empfohlen Sitzstangen aufzustellen - ausreichend sind in der Regel zwei Stangen pro Hektar. Diese bieten Greifvögeln ideale Möglichkeiten Mäuse zu jagen. Auch das Abmulchen von Ackerrandstreifen und Gräben behindert die Entwicklung der Mäuse. Durch eine tiefe und intensive Bodenbearbeitung mit Pflug oder Grubber können ein Teil der Mäusenester mechanisch zerstört und dadurch die Mäusepopulation deutlich dezimiert werden. Solche Maßnahmen sind ganz im Sinne der guten fachlichen Praxis und haben allerhöchste Priorität. Erst wenn sie nicht ausreichen die Mäusepopulation zu reduzieren, ist der Einsatz von Rodentiziden notwendig und ratsam.
Zur Kontrolle des Befalls sollten nach der Aussaat die Bestände mit der sogenannten „Lochtretmethode“ auf Mäusebesatz kontrolliert werden. Auf einer ca. 250m² (16x16m) großen Kontrollfläche werden zunächst alle Feldmauslöcher zugetreten. Nach 24 Stunden erfolgt dann die Auszählung um festzustellen wie viele der zuvor zugetretenen Löcher in dieser Zeit wieder geöffnet wurden. Im Falle einer Überschreitung der für Winterraps und Wintergetreide geltenden Bekämpfungsschwelle von 4 bis 6 wieder geöffneter Mauslöcher pro 250m² sollte umgehend eine Bekämpfung erfolgen.
Momentan sind dafür Mittel mit dem Wirkstoff Zinkphosphid (z.B. Ratron Gift-Linsen oder Ratron Giftweizen) zugelassen. Die Aufwandmenge bei Giftweizen und Giftlinsen beträgt jeweils 5 Körner pro Mäuseloch. Diese Anzahl ist auch völlig ausreichend. Denn höhere Ausbringmengen führen nicht zu besseren Bekämpfungserfolgen. Leider ist dieser Wirkstoff auch für Haustiere, Vögel, Wild, Fische und einige andere Nichtzielorganismen toxisch. Deshalb gilt es nicht nur auf eine ganz besonders sachgerechte Anwendungen zu achten sondern dabei auch nachfolgende Auflagen zwingend umzusetzen:
- Der Anwender muss sachkundig sein oder von einer sachkundigen Person angelernt und begleitet werden.
- Der Köder muss mit Hilfe einer handelsüblichen Legeflinte verdeckt und für Vögel unzugänglich in die Mauslochgänge „geschoben“ werden. Es dürfen keine Köder an der Oberfläche zurückbleiben!
- Eine breitflächige Ausbringung ist verboten.
- Keine Anwendung in Regionen in denen der Feldhamster sowie der Birkenmaus, der Haselmaus und der Kleinwühlmaus heimisch sind.
- Keine Anwendung in Vogel- und Naturschutzgebieten.
- Aufgrund der Gefahr der Abschwemmung muss bei der Anwendung zwischen der behandelten Fläche und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer – ein Sicherheitsabstand von mindestens 10m eingehalten werden.