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Susanne Hünmörder
In den Erbsen nimmt die Besiedelung der Grünen Erbsenblattläuse weiter zu. Bis zur Blüte sind diese gefährliche Virusüberträger (z.B. Nanovirus). Ab Blüte (vielerorts erreicht) ist die Gefahr einer Virusübertragung gebannt. Der Bekämpfungsrichtwert für Blattläuse als Saugschädling liegt dann bei 10-15 Läusen je Haupttrieb. Die Schwarze Bohnenlaus ist aktuell in Erbsen nicht vertreten. Krankheiten haben sich noch nicht entwickelt.
In unseren Pheromonfallen zur Überwachung des Erbsenwicklers wurden erste Falter gefangen. Werden Futtererbsen für den eigenen Betrieb produziert, spielt dieser Schädling in der Regel keine Rolle. Anders bei Vermarktung oder Saatgutproduktion, hier kann der durch die Larven verursachte Lochfraß an den Körner nachteilig sein. Die zielgerichtete Bekämpfung ist aufgrund der länger anhaltenden Einwanderungsphase in die Bestände schwierig. Als sinnvoll wird eine Maßnahme mit einem entsprechend zugelassenen Insektizid 6-10 Tage nach einem an Pheromonfallen festgestellten Flughöhepunkt mit > 10 Faltern je Tag erachtet.
In Ackerbohnen wurde örtlich ein stärkerer Befall mit der Schwarzen Bohnenlaus registriert. Eine Notfallzulassung ist für Teppeki (B2) einmalig zur Bekämpfung von Blattläusen als Virusvektoren in Futtererbsen und Ackerbohnen sowie für einmalig Mospilan SG (B4) gegen Blattläuse in Ackerbohnen, Futtererbsen und Lupinen-Arten erteilt worden.
Außerdem treten schon früh Samenkäfer an Ackerbohnenpflanzen auf. Der Bekämpfungsrichtwert von 10 Käfern/100 Pflanzen wurde teilweise überschritten. Ackerbohnen- oder Samenkäfer gehören zur Familie der Samenkäfer (Bruchidae) und wandern üblicherweise zur Zeit der Blüte in die Flächen ein. Die Eiablage erfolgt an den jungen Hülsen (sind noch keine da). Die Keimfähigkeit der Samen wird laut Untersuchungen aus Sachsen jedoch nicht negativ beeinflusst. Bekämpfungsversuche anderer Länder zeigten bisher auch keinen ausreichenden Erfolg.
Meldung vom 22.05.2023
Die Leguminosen entwickeln sich gut. In der 20. Kalenderwoche wurde schlagspezifisch ein verstärkter Befall durch die Grüne Erbsenblattlaus in Futtererbsen registriert. Blattläuse können in Leguminosen gefährliche Viren übertragen. Als natürliche Gegenspieler entwickeln sich örtlich viele Marienkäfer und Florfliegen. Der Blattrandkäfer wird in den gut wachsenen Beständen durch seinen Fraß nicht mehr gefährlich. Krankheiten wurden in Leguminosen noch nicht beobachtet.
Meldung vom 12.05.2023
Ein buchtenförmiger Fraß an den Blättern wird in allen Leguminosenarten verursacht durch den Blattrandkäfer. Symptome dieser Art sind derzeit überall sichtbar. Eine Gefahr geht vom Blattrandkäfer jedoch erst dann aus, wenn die Pflanzen nicht wachsen und der Blattfraß Überhand nimmt. Dies ist jedoch nicht der Fall und somit muss der Blattrandkäfer nicht zwingend bekämpft werden.
In Futtererbsen wurden erste Blattläuse registriert. Da Blattläuse gefährliche Viren, wie z.B. das Nanovirus übertragen können, sind diese bis zur Blüte besonders zu überwachen. Es gilt ein Bekämpfungsrichtwert ab 10% befallener Pflanzen mit Blattläusen.
Meldung vom 27.04.2023
Die Erbsen sind vielerorts gleichmäßig aufgelaufen. Man findet an einer Mehrzahl der Pflanzen mit 1-2 Blattpaaren leichte Fraßsymptome des Blattrandkäfers in Form von buchtenförmigen Bißstellen am Blattrand. Bei normaler Entwicklung der Pflanzen und keiner ausgeprägten Zunahme des Fraßschadens bleibt die Lage entspannt und es bedarf keiner Bekämpfung des Blattrandkäfers. Regelmäßige Kontrollen der Flächen sind jedoch wichtig.
Meldung vom 18.04.2023
Die ersten Erbsenbestände sind aufgelaufen. Nun heißt es, den typischen Buchtenfraß des Blattrandkäfers zu beobachten. Besonders bei Entwicklungsverzögerungen kann der Fraß des Blattrandkäfers gefährlich werden. Der Bekämpfungsrichtwert von 50% befallenen Pflanzen wird schnell überschritten. Einen Insektizideinsatz gilt es jedoch gut abzuwägen, denn die Ertragseinbußen durch anschließenden Larvenfraß des Blattrandkäfers an den Knöllchenbakterien ließen sich in den vergangen Jahren nicht eindeutig nachweisen.