Die Teilnahme an einer amtlichen bzw. amtlich anerkannten Fort- oder Weiterbildung ist für sachkundige Personen Pflicht um die Sachkunde aufrecht zu erhalten. mehr ...
Nichtamtliche Fortbildungsveranstaltungen zur Pflanzenschutzsachkunde, die in Thüringen durchgeführt werden, müssen grundsätzlich vom TLLLR anerkannt... mehr ...
Mit Beginn des Jahres 2016 erfolgt in Thüringen ein Wechsel vom Blockmodell zum Stichtagmodell. Fortbildungsnachweise sind damit maximal 3 Jahre gültig. mehr ...