Ende der Anwendung des Herbizidwirkstoffs "Flufenacet" beschlossen

Die EU hat in der Durchführungsverordnung 2025/910 DER KOMMISSION vom 20. Mai 2025 das weitere Vorgehen zur Nichterneuerung der Genehmigung für den Wirkstoff Flufenacet folgende Verordnung (Auszug)beschlossen:

Die Genehmigung für den Wirkstoff Flufenacet wird nicht erneuert.

Die Mitgliedstaaten heben spätestens am 10. Dezember 2025 die Zulassungen für Pflanzenschutzmittel auf, die Flufenacet als Wirkstoff enthalten. Etwaige Aufbrauchfristen, die die Mitgliedstaaten gemäß Artikel 46 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 einräumen, enden spätestens am 10. Dezember 2026. Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedsstaat.

Damit ist die maximale Zeit der Anwendung beschlossen. Die von den einzelnen Mitgliedsstaaten festzulegenden Abverkaufs- und Aufbrauchfristen, können deutlich früher liegen.

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