Fragebogen zur Umsetzung der allgemeinen Grundsätze des „Integrierten Pflanzenschutzes“

Für die Karwoche ist kaum Wetter für Feldarbeiten vorhergesagt. Nutzen Sie daher die Zeit um Büroarbeiten zu erledigen. 

Sicher kommt Ihnen die Aufforderung zur Ausfüllung des Fragebogen bekannt vor und vielleicht denken Sie auch das Sie den schon mal ausgefüllt haben. Das ist richtig, dieser Fragebogen muss jährlich neu ausgefüllt werden, auch wenn Sie an gleicher Stelle die Kreuzchen setzen.

Gemäß § 3 Absatz 1 Pflanzenschutzgesetz in Verbindung mit der EU-Richtlinie 2009/128/EG darf Pflanzenschutz nur nach guter fachlicher Praxis durchgeführt werden. Eine wesentliche Voraussetzung ist die Einhaltung der allgemeinen Grundsätze des Integrierten Pflanzenschutzes (IP). Die Anforderung gilt für alle landwirtschaftlichen Betriebe. Im Rahmen der Fachrechtskontrollen der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) wird seit dem 01. April 2021 die Einhaltung des IP überprüft. Hierzu wurde ein Fragebogen entwickelt, der vom Betriebsleiter abzuhaken ist. Seitens der ADD wird im Rahmen ihrer Kontrolltätigkeit das Vorhandensein des bearbeitenden Fragebogens eingesehen. Am besten sollte der Fragebogen mit den sonstigen Aufzeichnungen/Dokumentationen des Pflanzenschutzes aufbewahrt werden. Die Leitlinie und den Fragebogen finden Sie über den hier aufgeführten Link:

https://www.dlr.rlp.de/Pflanzenschutz/DieallgemeinenGrundsaetzedesintegriertenPflanzenschutzesFebruar2021

Oder als pdf-Datei zum ausdrucken im Anhang

 

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