Gräserbekämpfung in Getreide Herbst Teil 2: Windhalm und Anwendungsbestimmungen

Die jeweiligen Zulassungen und Auflagen der Kombinationen sind zu beachten! 

Der Einsatz von Herbiziden gegen Windhalm kann, soweit in der Zulassung nicht ausdrücklich anders beschrieben, in den Auflauf der Kultur bzw. das Keimblattstadium der Gräser und Unkräuter appliziert werden. Die nachfolgend aufgeführten Mittel bzw. Kombinationen haben ein unterschiedliches Wirkungsspektrum gegen Unkräuter und sollten diesbezüglich überprüft werden. Hinweise dazu finden Sie in der aktuellen WD-Broschüre ab Seite 11.

• Trinity 2,0 l/ha 

• Herold 0,3 l/ha oder Malibu 2,0 l/ha + CTU 1,0 l/ha (im WR nur VA) 

• Viper Compact 0,75 l/ha + Sunfire 0,2 l/ha (incl. Kornblume, Klatschmohn) 

• Jura Max 3,2 l/ha + Cleanshot 95 g/ha (incl. Kornblume, Klatschmohn) 

• Bridge Extra 0,06 kg/ha + CTU 1,5 l/ha 

• Mateno Trio Set (Mateno Duo + Cofeno) 0,35 l/ha Mateno Duo in WW/WT/WG/WR im VA/NA + 1,5 l/ha Cofeno 

• Bacara Storm Set (Mateno Duo + Keriaxo 50 WG) 0,35 l/ha Mateno Duo in Winterweichweizen im VA/NA + 0,06 kg/ha 

• Boxer Kuntao Pack (Boxer + Kuntao) Boxer 2,0 l/ha + Kuntao 0,4 l/ha 

• Eledura 3,0 l/ha Anwendungsbestimmungen beachten! Betriebe mit Flächen in 

 

Auflagen und Anwendungsbestimmungen beim Einsatz von Herbiziden beachten!

Nachbarschaft zu Oberflächengewässern oder Saumstrukturen müssen auf die produkt- bzw. wirkstoffspezifischen Anwendungsbestimmungen achten. Bei den Wirkstoffen Pendimethalin (z.B. Malibu) und Prosulfocarb (z.B. Boxer) sind aufgrund ihres Driftpotenzials spezifische Anwendungsbestimmungen zu beachten. So dürfen diese Mittel generell nur mit Düsen der Abdriftminderungsklasse 90 % appliziert werden. Die Fahrgeschwindigkeit ist auf max. 7,5 km/h begrenzt und der Wasseraufwand muss mind. 300 l/ha betragen. Diese Anforderungen werden am besten mit 05er Düsengrößen oder größer erreicht. Zudem darf bei der Anwendung nur ein leichter Wind wehen (max. 3 m/s). Zum Schutz des Grundwassers dürfen CTU-Mittel nicht auf drainierten Flächen angewendet werden. Zudem ist die Verwendung auf den Böden reiner Sand, schwach schluffiger Sand und schwach toniger Sand mit einem organischen Kohlenstoffgehalt unter 1,5 % nicht erlaubt. Ausgenommen von den beiden Anwendungsbestimmungen ist das Produkt Trinity, wobei ab dem 01. November drainierte Flächen ebenfalls nicht behandelt werden dürfen. Für alle CTU-haltigen Mittel gilt, dass während eines Kalenderjahres auf derselben Fläche kein zweites CTU-Produkt einzusetzen ist. Bei Einsatz von CTU in Winterweizen ist die Sortenempfindlichkeit unbedingt zu beachten. Bis 900 g/ha CTU sind alle Weizensorten freigegeben. Beachten Sie auch, dass einige wichtige Herbizide auf drainierten Flächen nach dem 31.10. nicht mehr angewandt werden dürfen.

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