Herbizideinsatz im Getreide

Auf Grund des erwartenden Wegfalls von Flufenacet (FFA), dem Haupt-Bodenherbizid-Wirkstoff gegen Ungräser im Herbst, hatten einige Firmen FFA freie Produkte unter verschiedensten Namen auf den Markt gebracht. Neue Wirkstoffe sind allerdings nicht dabei, sondern Kombinationen aus z.B. Aclonifen (Bandur), Pendimethalin (Stomp),

Chlortoluron (Lentipur), Prosulfocarb (Boxer), Diflufenikan (Fenikan) etc. Diesen Herbst und noch bis zum 10.12.2026 dürfen FFA-Produkte allerdings noch aufgebraucht werden.

Egal, für welche Bodenwirkstoff-Kombination sie sich entscheiden, achten sie auf eine ausreichende Saattiefe, vor allem dort, wo höhere Wirkstoffmengen notwendig sind (Ackerfuchsschwanz, Mäuseschwanz-Federschwingel)

Flufenacet-freie Lösungen gegen Ackerfuchsschwanz im Wintergetreide

Der bewährte Wirkstoff Flufenacet gegen Gräser im Wintergetreide ist weitgehend ausverkauft.

Als Flufenacet-freie Möglichkeiten stehen:

• Mateno Trio Set (0,7 l/ha+3,0 l/ha, in Gerste u. Rogen nur 0,35 l/ha+ 3,0 l/ha),

• Trinity + Prosulfocarb (2,0 l/ha+2,5-3,0 l/ha),

• Stomp Aqua + Prosulfocarb (2,5 l/ha + 2,5-3,0 l/ha),

• Lentipur 700 + Prosulfocarb (2,0 l/ha+3,0 l/ha),

zur Verfügung. Die beste Wirkung wird im Vorauflauf erzielt. Prosulfocarb ist als Boxer bekannt und auch unter anderen Namen (z.B Kendo Classic XL, Roxy 800 EC) erhältlich. Die meisten Prosulfocarb-Mittel sind in Triticale nicht zugelassen.

Lentipur 700 ist in Triticale nur im Nachauflauf zugelassen.

Bei geringem Besatz kann unmittelbar nach dem Auflaufen auch auf:

• Stomp Aqua + Carmina 640 (2,5 l/ha+2,0-2,5 l/ha)

• Addition + Lentipur 700 (2,5 l/ha+2,0-2,5 l/ha)

• Jura + Lentipur 700 (2,5 l/ha+2,0-2,5 l/ha)

Zurückgegriffen werden. 

Lentipur 700 enthält den Wirkstoff Chlortoluron. Dieser ist auch unter anderen Namen erhältlich. Achten sie sowohl bei Chlortoluron als auch bei Prosulfocarb darauf, dass der jeweilige Zulassungsumfang der Mittel unterschiedlich sein kann.

 

Ungras, -krautbekämpfung in Wintergetreide Windhalmstandorte

Windhalmstandorte (Beispiele)

Die jeweiligen Zulassungen und Auflagen der Kombinationen sind zu beachten!

schwacher bis starker Besatz:

• Trinity 2,0 l/ha

• Herold 0,3 l/ha oder Malibu 2,0 l/ha + CTU 1,0 l/ha (im WR nur VA)

• Jura 3,5 l/ha + Cleanshot 95 g/ha (incl. Kornblume, Klatschmohn)

• Boxer 3,0 l/ha + Alliance 60 g/ha (Boxer nicht in Triticale)

• Herold 0,3-0,4* l/ha + Alliance 50 g/ha

• Malibu 2,0-2,5* l/ha + Alliance 50 g/ha *(sehr starker Besatz)

• Mateno Forte Set (Mateno Duo + Cadou SC)

0,35 l/ha Mateno Duo in WW/WT/WG/WR im VA/NA + 0,25 l/ha Cadou SC

 

Anwendungsbestimmungen beachten

Betriebe mit Flächen in Nachbarschaft zu Oberflächengewässern oder Saumstrukturen müssen auf die Produkt- bzw. Wirkstoffspezifischen Anwendungsbestimmungen achten.

Bei den Wirkstoffen Pendimethalin (z.B. Malibu) und Prosulfocarb (z.B. Boxer) sind aufgrund ihres Driftpotenzials spezifische Anwendungsbestimmungen zu beachten. So dürfen diese Mittel generell nur mit Düsen der Abdriftminderungsklasse 90 % appliziert werden. Die Fahrgeschwindigkeit ist auf max. 7,5 km/h begrenzt und der Wasseraufwand muss mind. 300 l/ha betragen. Diese Anforderungen werden am besten mit 05er Düsengrößen oder größer erreicht. Zudem darf bei der Anwendung nur ein leichter Wind wehen (max. 3 m/s).

Zum Schutz des Grundwassers dürfen CTU-Mittel nicht auf drainierten Flächen angewendet werden. Zudem ist die Verwendung auf den Böden reiner Sand, schwach schluffiger Sand und schwach toniger Sand mit einem organischen Kohlenstoffgehalt unter 1,5 % nicht erlaubt. Ausgenommen von den beiden Anwendungsbestimmungen ist das Produkt

Trinity, wobei ab dem 01. November drainierte Flächen ebenfalls nicht behandelt werden dürfen. Für alle CTU-haltige Mittel gilt, dass während eines Kalenderjahres auf derselben Fläche kein zweites CTU-Produkt einzusetzen ist. Bei Einsatz von CTU in Winterweizen ist die Sortenempfindlichkeit unbedingt zu beachten. Bis 900 g/ha CTU sind alle Weizensorten freigegeben. Beachten Sie auch, dass einige wichtige Herbizide auf drainierten Flächen nach dem 31.10. nicht mehr angewandt werden dürfen.

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