Hinweis zum ziehen von Nmin Proben

In diesem Jahr scheinen die Preise für Stickstoffdünger wieder anzuziehen. Die Frage die sich viele Praktiker nun wieder stellen ist: "Wie weit kann ich die Düngung bei den hohen Düngerpreisen reduzieren, ohne zu sehr auf Ertrag zu verzichten". Diese Frage ist sicher nicht einfach und vor allem nicht allgemein zu beantworten. Eine Antwort könnte in der Nmin-Methode liegen. Diese ist für die roten Gebiete für viele Betriebe vorgeschrieben, für die Flächen in den grünen Gebieten aber eigentlich auch. Im Gegensatz zu den roten Gebieten darf in den grünen Gebieten auf die Nmin-Werte, die von der Offizialberatung herausgegeben, zurück gegriffen werden. Diese sind jedoch nur Mittelwerte aus verschiedenen Regionen. Unterschiede in der Fruchtfolge, dem Düngungsniveau oder gar der Höhe organischer Düngung kann aufgrund der geringen Datengrundlage kaum Rechnung getragen werden. Genauere Werte erhält man nur, wenn man selber Nmin-Proben zieht und untersuchen lässt.

Dies muss sicher nicht auf allen Flächen geschehen, es reicht schon aus, wenn man sich einige repräsentative Flächen auswählt und diese untersucht.

Doch Vorsicht. Die Werte sind nur so gut wie die Probe ist. Bei der Probenahme kann man viel falsch machen und man erhält falsche Werte und zieht die falschen Rückschlüsse. Die größten Fehler sind immer noch eine zu geringe Anzahl von Einstichen und die Einhaltung der Kühlkette vom Moment der Probenahme an.

So ziehen Sie die Nmin-Probe richtig

Anleitung zum Ziehen von Nmin-Proben
Zeitpunkt der Probenahme
· Frühjahr bei einer Winterung: zu Vegetationsbeginn, ca. ein bis zwei Wochen vor der Düngung
· Frühjahr bei einer Sommerung: ca. ein bis zwei Wochen vor der Düngung
· Herbst: November nach Vegetationsende
Geräte, Material, Werkzeuge
· Dreiteiliger Bohrsatz mit den Tiefen 0-30 cm, 30-60 cm und 60-90 cm. Je nach durchwurzelbarer Tiefe nur bis 60 cm
· Schlaghammer
· Eimer (evtl. verschiedene Farben), Kunststoffbeutel
· Messer, Nutauskratzer bzw. breiter Schraubendreher
· Kühltasche mit Kühlelementen
Anzahl und Auswahl der Entnahmestellen
· Eine Probe besteht aus 15-20 Einstichen, die gleichmäßig über die Fläche verteilt sein müssen
· Auf stark heterogenen Schlägen sollten weitere Proben entnommen werden
Probenahme
· Boden an der jeweiligen Entnahmestelle festtreten
· Bohrstöcke senkrecht bis 30 cm, 60 cm oder bis 90 cm (je nach Bedarf und Termin) mit dreiteiligem Bohrsatz bzw. bis 90 cm evtl. auch mit Pürckhauer Bohrstock schlagen
· Auf Böden, die im Unterboden Steine oder Kies enthalten, reicht eine Tiefe bis 30 cm oder 60 cm
· Bohrstock unter langsamem Drehen herausziehen
· Überstehenden Boden mit einem Messer (oder ähnlichem) längs des Bohrstocks entfernen
· Bevor das Bodenmaterial in die Eimer gefüllt wird, sind die oberen 2 bis 3 cm aus dem jeweiligen Bohrkern zu entfernen
· Bohrkerne mit Hilfe eines Nutauskratzers oder Schraubendrehers getrennt in die Eimer (0-30 cm, 30-60 cm, 60-90 cm) entleeren
· Vor jedem neuen Einschlag vorhandene Bodenreste im bzw. am Bohrstock entfernen Verpackung,
Aufbewahrung, Transport
· Boden in die ausreichend mit wasserfestem Stift beschrifteten (Betrieb, Schlagbezeichnung, Tiefe,
Datum der Probenahme) Kunststoffbeutel füllen
· Proben in Kühltaschen mit Kühlelementen sofort zur Untersuchung ins Labor bringen oder im Kühlschrank bei Temperaturen von maximal +2 °C aufbewahren
· Es muss sichergestellt sein, dass die Proben bis zur Abgabe im Labor diese Temperatur nicht überschreiten
· Die Proben sollten im tiefgefrorenen Zustand zwischengelagert und transportiert werden.

Ein Probenbegleitblatt finden Sie hier im Anhang

Achtung!

Bei der Untersuchung der Nmin Proben wird von Seiten der Labore kein Steingehalt berücksichtigt. Nur wenn dieser im Probenbegleitblatt angegeben ist, wird dieser im Ergebnis berücksichtigt. Ich empfehle den Steingehalt im Probenbegleitblatt nicht anzugeben, sondern den Nmin Wert selber an die jeweiligen Flächen anzupassen. Der Steingehalt ist in den verschiedenen Flächen oft sehr unterschiedlich. Es gibt keine Datenbank in der der Steingehalt dokumentiert ist. Er muss vom Landwirt also selber geschätzt und angewandt werden.

 

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