Nmin Proben frühzeitig planen
Bodenuntersuchung auf verfügbaren Stickstoff in den mit Nitrat belasteten Gebieten (rotes Gebiet)
Nach § 2 der Landes-Düngeverordnung sind Betriebe ab 50 ha bis 100 ha Ackerfläche (im roten Gebiet) verpflichtet für die Kulturen des Ackerbaus vor der N-Düngung wesentlicher Mengen (d.h. mehr als 50 kg N/ha) den im Boden pflanzenverfügbaren Stickstoff auf mindestens 2 Flächen durch eigene Bodenproben untersuchen zu lassen. Der Untersuchungsumfang erhöht sich je angefangene weitere 100 ha um mindestens eine weitere Bodenprobe. Von der Regel ausgenommen sind Obst- und Rebflächen sowie Grünland und Flächen mit mehrschnittigem Feldfutterbau. Beispiel: Bewirtschaftet ein Betrieb insgesamt 220 ha im nitratbelsteten Gebiet, davon 25 ha Dauergrünland und 15 ha Feldfutterbau, so müssen für die verbleibenden 180 ha Ackerfläche mindestens 3 Nmin-Untersuchungen veranlasst werden. Üblicherweise erstreckt sich die Nmin–Untersuchung auf eine Bodentiefe von 0-90 cm in 3 Schichten von jeweils 30 cm, soweit es die jeweiligen Bodenverhältnisse zulassen. Die tatsächlich realisierbare Probenahmetiefe kann mittels Geobox-Viewer über die kartographische Ausweisung des durchwurzelbaren Bodenraums nachvollzogen werden. Zur Düngebedarfsermittlung bei Sommergerste, Hafer und Kartoffeln ist eine Probenahme in 0-60 cm ausreichend. Die Nmin –Ergebnisse und die zur N-Düngebedarfsermittlung notwendigen Bewirtschaftungsdaten unterliegen der Meldepflicht. Sie müssen über das digitale Agrarportal
https://dlrservice.service24.rlp.de/mad
an die ADD übermittelt werden. Die Nmin – Probenahme kann vom Landwirt selbst oder einem Dienstleister bzw. Bodenlabor durchgeführt werden.
Achtung!
Bei der Untersuchung der Nmin Proben wird von Seiten der Labore kein Steingehalt berücksichtigt. Nur wenn dieser im Probenbegleitblatt angegeben ist, wird dieser im Ergebnis berücksichtigt. Ich empfehle den Steingehalt im Probenbegleitblatt nicht anzugeben, sondern den Nmin Wert selber an die jeweiligen Flächen anzupassen. Der Steingehalt ist in den verschiedenen Flächen oft sehr unterschiedlich. Es gibt keine Datenbank in der der Steingehalt dokumentiert ist. Er muss vom Landwirt also selber geschätzt und angewandt werden.
Ein Probenbegleitblatt finden Sie hier im Anhang