Nmin Proben für 2026 frühzeitig planen und durchführen
Die Untersuchung auf pflanzenverfügbaren Stickstoff (Nmin) ist ein wichtiges Hilfsmittel, den Stickstoffbedarf der einzelnen Kulturen zu berechnen. Gerade in Zeiten hoher Stickstoffpreise kann dies helfen die Stickstoffkosten im Rahmen zu halten oder die Düngung zu optimieren.
Inwieweit die Verpflichtung der Nmin-Proben im Nitratbelasteten Gebiet (rote Gebiete) in diesem Jahr überprüft wird, kann momentan niemand genau sagen. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten sich Betriebe in den roten Gebieten, trotz aller Ungewissheit, sich an die Vorgaben der vergangenen Jahre halten (der Hinweis, wer wieviel Proben ziehen muss, folgt am Ende des Artikels). Abgesehen davon, ist die Verwendung eigener Untersuchungen wesentlich genauer und zielführender als die Verwendung von Durchschnittswerten einer Region. Um die Ergebnisse frühzeitig zur Verfügung zu haben, ist es sinnvoll in den nächsten Tagen mit der Probenahme zu beginnen.
Achtung!
Bei der Untersuchung der Nmin Proben wird von Seiten der Labore kein Steingehalt berücksichtigt. Nur wenn dieser im Probenbegleitblatt angegeben ist, wird dieser im Ergebnis berücksichtigt. Ich empfehle den Steingehalt im Probenbegleitblatt nicht anzugeben, sondern den Nmin Wert selbst an die jeweiligen Flächen anzupassen. Der Steingehalt ist in den verschiedenen Flächen oft sehr unterschiedlich. Es gibt keine Datenbank, in der der Steingehalt dokumentiert ist. Er muss vom Landwirt also selbst geschätzt und angewandt werden.
Ein Probenbegleitblatt finden Sie hier im Anhang
Nach § 2 der Landes-Düngeverordnung sind Betriebe ab 50 ha bis 100 ha Ackerfläche (im roten Gebiet) verpflichtet für die Kulturen des Ackerbaus vor der N-Düngung wesentlicher Mengen (d.h. mehr als 50 kg N/ha) den im Boden pflanzenverfügbaren Stickstoff auf mindestens 2 Flächen durch eigene Bodenproben untersuchen zu lassen. Der Untersuchungsumfang erhöht sich je angefangene weitere 100 ha um mindestens eine weitere Bodenprobe. Von der Regel ausgenommen sind Obst- und Rebflächen sowie Grünland und Flächen mit mehrschnittigem Feldfutterbau. Beispiel: Bewirtschaftet ein Betrieb insgesamt 220 ha im nitratbelsteten Gebiet, davon 25 ha Dauergrünland und 15 ha Feldfutterbau, so müssen für die verbleibenden 180 ha Ackerfläche mindestens 3 Nmin-Untersuchungen veranlasst werden. Üblicherweise erstreckt sich die Nmin–Untersuchung auf eine Bodentiefe von 0-90 cm in 3 Schichten von jeweils 30 cm, soweit es die jeweiligen Bodenverhältnisse zulassen. Die tatsächlich realisierbare Probenahmetiefe kann mittels Geobox-Viewer über die kartographische Ausweisung des durchwurzelbaren Bodenraums nachvollzogen werden. Zur Düngebedarfsermittlung bei Sommergerste, Hafer und Kartoffeln ist eine Probenahme in 0-60 cm ausreichend. Die Nmin –Ergebnisse und die zur N-Düngebedarfsermittlung notwendigen Bewirtschaftungsdaten unterliegen der Meldepflicht. Sie müssen über das digitale Agrarportal
https://dlrservice.service24.rlp.de/mad
an die ADD übermittelt werden. Die Nmin – Probenahme kann vom Landwirt selbst oder einem Dienstleister bzw. Bodenlabor durchgeführt werden.