Anbau einer Zweitkultur und richtige Angabe im LEA
Informationen zum Anbau einer Zweitkultur im Zeitraum 01.06. bis 15.07. Die Witterungsbedingungen lassen es eventuell zu, dass z.B. nach Ackergras, Ganzpflanzensilage von Getreide oder sogar Wintergerste noch Silomais oder Hirse angebaut werden kann. Als Hauptkultur im Agrarantrag wird die Kulturart herangezogen, die im Zeitraum 01.06. bis 15.07. am längsten auf der Fläche steht. Grundsätzlich wird in LEA diese als Hauptkultur codiert.
Die korrekten Angaben sind sehr wichtig für die Berechnung von GLÖZ 7 (Fruchtwechsel) und für Antragssteller, die „Vielfältige Kulturen“ als AUKM und/oder als ÖR 2 beantragt haben. Es zählt hier immer die Hauptkultur.
Festlegung der Hauptkultur:
Stichtag für die Differenzierung der Hauptkultur ist der 23. Juni (Gesamttage vom
01.06. bis 15.07. = 45 Tage; davon die Hälfte = 22,5 Tage).
•, Die Kulturart, die vom 1. Juni bis zum 23. Juni auf der jeweiligen Fläche
codiert ist, wird als Hauptkultur angenommen.
•, Wird die Kulturart im Zeitraum 01. Juni bis zum 23. Juni gewechselt, so
gilt diese Zweitkultur als Hauptkultur.
Quelle: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, verkürzt.