Auswinterungsschäden im Wintergetreide
Auf Grund sehr vieler Flächen in Rheinland-Pfalz die mit
Witterungsschäden zu kämpfen haben stellt sich die Frage, wie mit diesen
Flächen im Agrarantrag problemlos und ohne großen Aufwand umgegangen
werden kann. Sofern es sich bei den Nachsaaten um kleinere Flächen oder
Streifen von untergeordneter Größe handelt (z. B. Streifen oder Stellen bei
denen durch Staunässe der Bestand geschädigt wurde), ist keine
Umcodierung notwendig. Handelt es sich dagegen um einen größeren
abgrenzbaren Teil eines Schlages, ist dieser neu aufzunehmen und mit der
entsprechenden Kulturart zu kennzeichnen. Wurde der überwiegende Teil
eines Schlages mit einer weiteren (Sommer)kultur nachgesät, besteht die
Möglichkeit diese als Mischkultur zu kennzeichnen. Folgende Möglichkeiten
gibt es:
1. Gemenge Getreide/Getreide
Folgende KTA sind möglich:
125 Wintermenggetreide
126 Wintermenggetreide ohne Weizen
144 Sommermenggetreide
145 Sommermenggetreide ohne Weizen
Diese KTA können verwendet werden, wenn Fehlstellen in Getreidebeständen im
Frühjahr nachgesät werden. Ob ein Winter- oder Sommergemenge codiert wird hängt
davon ab, welches Getreide auf der Fläche dominiert.
(Quelle: GQS HOF CHECK RLP, gekürzt, 15.04.2025)