Glyphosat - Anwendung bleibt beschränkt
In der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung (PflSchAnwV) ist folgendes geregelt.
(Einschränkungen seit dem 2. September 2021 weitgehend unverändert).
Einschränkungen:
- Glyphosat bleibt in Wasserschutzgebieten verboten.
- Keine Anwendung im Vor-Saat-Verfahren, Ausnahme jedoch vor Direkt- oder Mulchsaat.
- Stoppelmaßnahmen nach der Ernte nur auf Teilflächen mit ausdauernden Schadpflanzen (Distel, Quecke und Co.) erlaubt.
- Auf KWasser1 + 2 Erosionsflächen zur Beseitigung von Mulch oder Ausfallkulturen ist die Anwendung zulässig.
- Verboten bleibt weiterhin die Sikkation, das sind die Spätanwendungen vor der Ernte
Ausführliche Informationen zum Einsatz von Glyhosat-haltige Pflanzenschutzmitteln sowohl im Ackerbau aber auch im Grünland finden Sie auch in unserer Broschüre „Pflanzenschutz im Ackerbau und Grünland 2026“ im Kapitel Glyphosat.