Glyphosat - Anwendung bleibt beschränkt

In der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung (PflSchAnwV) ist folgendes geregelt.

(Einschränkungen seit dem 2. September 2021 weitgehend unverändert).

 

Einschränkungen: 

  • Glyphosat bleibt in Wasserschutzgebieten verboten
  • Keine Anwendung im Vor-Saat-Verfahren, Ausnahme jedoch vor Direkt- oder Mulchsaat. 
  • Stoppelmaßnahmen nach der Ernte nur auf Teilflächen mit ausdauernden Schadpflanzen (Distel, Quecke und Co.) erlaubt. 
  • Auf KWasser1 + 2 Erosionsflächen zur Beseitigung von Mulch oder Ausfallkulturen ist die Anwendung zulässig.
  • Verboten bleibt weiterhin die Sikkation, das sind die Spätanwendungen vor der Ernte 

 

Ausführliche Informationen zum Einsatz von Glyhosat-haltige Pflanzenschutzmitteln sowohl im Ackerbau aber auch im Grünland finden Sie auch in unserer Broschüre „Pflanzenschutz im Ackerbau und Grünland 2026“ im Kapitel Glyphosat.