Herbstdüngung auf Grünland
Auf Grünland und mehrschnittigem Feldfutter (Aussaat bis 15. Mai) sind ab 1.9. mit flüssigen organischen und flüssigen organisch-mineralischen Düngern bis 80 kg Gesamt-N/ha zulässig. Für N-Dünger über 1,5 % N in der TM besteht ein Verbotszeitraum vom 1. November bis einschl. 31. Januar.
Alle Düngemaßnahmen müssen dokumentiert werden. Beachten sie, das die im Frühjahr im Zuge der Düngebedarfsermittlung errechneten Gesamtmengen nicht überschritten werden.
Für Festmiste von Huf- und Klauentieren und Kompost (sofern sie jeweils mehr als 1,5 % N in der TM enthalten) und für Düngemittel mit mehr als 0,5 % P2O5 in der TM gilt ein allgemeines Aufbringungsverbot vom 1. Dezember bis einschl. 15. Januar.
Eine Verschiebung der Verbotszeiträume ist auf Antrag bis zu 4 Wochen möglich (Zuständig für Anträge ist die ADD). Bei analytisch festgestellten TM-Gehalten unter 2 % kann auf Antrag der Verbotszeitraum aufgehoben oder eingegrenzt werden, wenn maximal 30 kg Gesamt-N/ha aufgebracht werden.