Notfallzulassung in Futtererbsen
Mospilan SG hat mit 250 g/ha eine Notfallzulassung gegen Blattläuse in Futtererbsen erhalten. Erlaubt ist eine Anwendung zwischen EC41 bis EC75. Die Wartezeit (Anwendung bis Ernte) beträgt 28 Tage. Es bestehen umfangreiche Abstandsauflagen. Verwenden sie 90% Verlustminderung für einen Mindestabstand von 5 m zu Oberflächengewässern. (50% - 15m; 75% - 10m). Bei Hangneigung (ab 2%) zum Gewässer müssen sie 20 m Abstand zur Böschungsoberkannte einhalten Bei 90 % Verlustminderung brauchen sie keinen Abstand zu terrestrischen Strukturen (Hecken usw.) einzuhalten. Das Mittel ist nicht bienengefährlich. Beachten Sie die Schadschwelle; 25 % befallene Triebe von Blühbeginn bis Blühende oder 10-15 Läuse/Haupttrieb zu Blühbeginn.