Pflege der ÖR 1a - Flächen
Brachen im Sinne der GLÖZ-Standards ÖR 1a dürfen ab dem 15.8. gemulcht werden. Ab dem 1.9. ist eine Beweidung der Brachen mit Schafen und Ziegen möglich.
Sofern im Herbst eine andere Kultur in diese Flächen eingesät werden soll (z.B. Winterweizen), so ist eine Bodenbearbeitung ab dem 1.9. zulässig. Ist eine Aussaat von Wintergerste oder Winterraps geplant, so darf bereits ab dem 15.8. eine Bodenbearbeitung durchgeführt werden.