Rote und Gelbe- Gebiete, Handhabung in Rheinland-Pfalz
"Der Vollzug der besonderen Bestimmungen nach Düngeverordnung und Landesdüngeverordnung für mit Nitrat belastete und eutrophierte Gebiete bleibt aufgrund des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Oktober 2025 bis auf weiteres ausgesetzt, d.h. vorerst finden Kontrollen und ggf. Sanktionen lediglich zu den allgemein gültigen Regelungen der Düngeverordnung statt.
Belastungen der Grund- und Oberflächengewässer durch Auswaschung von Nitrat oder Abschwemmung von Phosphat sind auch weiterhin, zusätzlich zu den Mindestvorgaben der Düngeverordnung, durch verantwortungsvollen Umgang mit jeglichen Düngemitteln zu vermeiden."
Dr. Friedhelm Fritsch
Referat Erzeugung pflanzlicher Produkte, Landesgartenschauen, Klimawandel in der Landwirtschaft
19.02.2026