Weizen in der Kornfüllungsphase

Winterweizen befindet sich überwiegend am Ende der Blüte bzw. am Beginn der Kornfüllungsphase (EC 69/71). Fungizide sind nach EC 69 nicht mehr zulässig. Für unbehandelte Bestände besteht jetzt die letzte Möglichkeit eine Absicherung gegen Braunrost herbeizuführen. Im Gegensatz zu den Leguminosen sind nur vereinzelt Blattläuse an den Pflanzen zu finden. In der Kornfüllungsphase (bis EC 85) können Blattläuse durch Saugtätigkeit den Ertrag mindern. Dies geschieht jedoch nur bei starkem Befall. Von einer Blattlausbekämpfung während der Blüte ist deshalb jetzt abzuraten (nur bei mehr als 2/3 befallener Ähren mit jeweils drei bis fünf Blattläusen). Wegen der kurzen Wirkzeit sind vorbeugende Maßnahmen völlig überflüssig, sie schädigen nur Nützling (z.B. Marienkäfer) und verschärfen das Problem. Die infrage kommenden Insektizide (Pyrethroide) sind in ihrer Wirksamkeit ohnehin eingeschränkt. Die verbliebene Wirksamkeit ist für die Blattlausbekämpfung im Herbst (als Überträger von Viruskrankheiten) unbedingt zu erhalten. Unnötige Behandlungen befeuern die Resistenzentwicklung. Zugelassen sind eine ganze Reihe von Pyrethroiden mit Indikationen gegen Blattläuse bzw. saugende Insekten, einhergehend mit einer Wartezeit von 28-35 Tagen (Anwendung bis zur Ernte).

Grundsätzlich gilt, dass Leguminosen sehr viel stärker unter Saugschäden leiden als Getreide. Die Ertragsverluste sind dort ungleich größer.