Widerruf der Zulassung des Pflanzenschutzmittels Duaxo Universal Pilzspritzmittel
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat zum 15. März 2026 die Zulassung des Pflanzenschutzmittels Duaxo Universal Pilzspritzmittel (Zulassungsnummer 006300-00) widerrufen.
Der Widerruf gilt auch für die folgenden Vertriebserweiterungen:
Duaxo Universal Pilz-frei (Zul.-Nr.: 006300-60)
Duaxo Rosen Pilz-frei (Zul.-Nr.: 006300-61)
Für diese Pflanzenschutzmittel gelten keine Abverkaufs- und Aufbrauchfristen! Das bedeutet, sie sind ab sofort entsorgungspflichtig!
Hintergrund:
In Folge der neuen Einstufung und Kennzeichnung des Wirkstoffes Difenoconazol ist das Mittel für nicht-berufliche Anwendungen im Haus- und Kleingarten nicht mehr geeignet. Gemäß dem Leitliniendokument des BVL für den Haus- und Kleingarten vom 1. Februar 2013 ("Die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln für nicht-berufliche Anwender und zur Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich") sollen nur Mittel mit geringem Risiko im Sinne des Artikels 47 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 bzw. solche mit geringer Toxizität für die Anwendung durch nicht-berufliche Anwender im Haus- und Kleingarten zugelassen werden. Aus diesem Grund ist die Zulassung zu widerrufen.