Dauergrünland
Die Bestimmungen zum Erhalt von Dauergrünland (DGL) sind in der aktuellen Förderperiode der GAP ein wesentlicher Bestandteil der Vorschriften zur Konditionalität und in den Regelungen zu GLÖZ 1 , GLÖZ 2 und GLÖZ 9 enthalten. Die Umwandlung von Dauergrünland in andere Nutzungen bzw. das Pflügen von Dauergrünland zur Grünlanderneuerung ist grundsätzlich genehmigungspflichtig mit wenigen Ausnahmen.
Das Verfahren zur Beantragung der Genehmigung zur Umwandlung und zum Umpflügen von Dauergrünland ist mit dem 1. September 2026 auf webbasierte Antragstellung umgestellt worden.
Die Anmeldung im webbasiertem Antragsprogramm inet Grünland erfolgt über den von der Agrarantragstellung gewohnten Anmeldeweg über das Portal Agrarantrag BB.
Bitte beachten Sie, dass ab dem 1. September 2026 die Anträge zur Umwandlung und zum Umpflügen von Dauergrünland nur noch online über inet Grünland eingereicht werden können.
Bitte wählen Sie den Themenbereich, zu dem Sie einen Ansprechpartner suchen:
Umwandlung von Dauergrünland: Frau Schwichtenberg– Telefon: +49 33237 808 111
Erneuerung von Dauergrünland: Frau Thonack– Telefon: +49 33237 808 104
Dauergrünlandrückumwandlungsverfahren: Herr Dr. Junghans– Telefon: +49 033237 808102