Bei der Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln soll eine Verfrachtung von Behandlungsflüssigkeit auf angrenzende Nichtzielflächen vermieden werden. Deshalb kann der Gesetzgeber bei der Zulassung der Präparate besondere Anwendungsbestimmungen (z. B.
Es gibt viele Möglichkeiten, die Abdriftgefahr bei der Applikation von Pflanzenschutzmitteln zu reduzieren. Insbesondere bei Raumkulturen sind einige Dinge zu berücksichtigen, die in den Hinweisen des Pflanzenschutzdienstes Brandenburg...