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Antrag für die phytosanitäre Importkontrolle von Verpackungsholz

Die phytosanitäre Importkontrolle von Verpackungsholz wird über die Internet-Plattform PGZ-online beantragt.

Einfuhr von Verpackungsholz als Ware

Seit dem 01.10.2014 ist Verpackungsholz als Ware nur noch einfuhrfähig, wenn es entsprechend dem ISPM 15 behandelt und gekennzeichnet wurde.
Erfüllt die Einfuhrsendung diese Anforderungen nicht, wird diese durch den Pflanzenschutzdienst...

Importanträge von Verpackungsholzsendungen aus Weißrussland

Ab sofort müssen bei der Pflanzengesundheitskontrolle Land Brandenburg nur noch Importanträge für Sendungen mit Verpackungsholz aus Weißrussland gestellt werden, wenn deren Waren in der vom Julius-Kühn Institut im Bundesanzeiger bekanntgemachten...