Ackerbau – Anforderungen nach GLÖZ 5 und 8 – aktuelle Informationen
Wichtige Informationen aus dem Landkreis Ravensburg vom 07.02.2024
Ende letzter Woche wurde vom Ministerium für Ernährung, Ländlicher Raum und Verbraucherschutz (MLR) eine Pressemitteilung zu Änderungen bei Mindestanforderungen zur Begrenzung von Erosion (GLÖZ 5) in Form eines Merkblattes veröffentlicht.
Diese neue Vorgaben führen zu Erleichterungen bei der Bewirtschaftung, insbesondere in der Erosionskulisse KWasser1. Nähere Informationen, sowie das Merkblatt des MLR finden Sie: https://www.rv.de/19166300
Bei den Vorgaben zu GLÖZ 8 (verpflichtende 4%-Stilllegung) sind laut aktuellen Überlegungen der EU-Kommission und der Bundesregierung Änderungen/Erleichterungen in Aussicht. Diese sehen vor,
dass anstatt der brachliegenden Fläche verpflichtet ein Leguminosen-Anbau oder Zwischenfruchtanbau in einem höheren Flächenanteil (größer 4%) in die Fruchtfolge integriert werden soll.
Über aktuelle Änderungen hierzu informieren wir: https://www.rv.de/19166300
Aufgrund geringer Anmeldungen müssen wir die Info-Veranstaltung zu den GLÖZ-Vorgaben am Mittwoch, 07.02.2024; 19:30 Uhr im Gasthaus Adler in Ebenweiler leider absagen.
Die Online-Veranstaltungen zu den GLÖZ-Vorgaben der neuen GAP am Freitag, 16.02.2024, 13:30 Uhr und Dienstag, 20.02.2024, 19:30 Uhr finden wie angekündigt statt.
FAKT-Förderantrag 2024: Wir weisen nochmals darauf hin, dass für einjährige Maßnahmen wie die Sommerweideprämie der FAKT-Förderantrag jährlich gestellt werden muss. In allen anderen Fällen nur bei Neueinstieg in eine Maßnahme oder Erweiterung einer vorhandenen Verpflichtung aus dem Vorjahr.
Der Zeitraum für den FAKT-Förderantrag läuft noch bis einschließlich Donnerstag 15.02.2024.